Firmenlogo der Fahrschule Horst Bühner in Steinbach-Hallenberg

der "organisatorische" Ablauf der Fahrschulausbildung

Der Fahrerlaubnisantrag

Wer eine Fahrerlaubnis haben will, muß bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Landratsamt (für Steinbach-Hallenberg und Umgebung ist das Schmalkalden) einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

Wo kriegt man den Antrag ?

Den Antrag gibt's entweder in unserer Fahrschule oder direkt beim Landratsamt - Führerscheinstelle.

Was braucht man noch ?

  • Die Angaben des Führerscheinantrages müssen bestätigt werden, entweder indem der Personalausweis bei Abgabe des Antrages vorgezeigt wird oder indem die Meldebehörde in der Innenseite des Antrages die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Wer den Führerschein der Klasse A1 oder M erwerben möchte (Mindestalter 16 Jahre) und noch keinen Personalausweis oder Reisepaß hat, muß außerdem die Geburtsurkunde zur Bestätigung des Geburtsdatums vorgelegen
  • ein Paßbild im Halbprofil der Größe 35*45mm. Dieses Paßbild muß den Richtlinien für Führerscheine entsprechen.
  • einen Sehtest
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang über Lebensrettungs- und Sofortmaßnahmen am Unfallort.
    Diese Lehrgänge führen z.B. das Rote Kreuz Schmalkalden(Tel.: 03683 6967-0 oder 485829) und die Thüringer Bergwacht Struth-Helmershof e.V. Tel.: 03683-783522, 03683-46770, Funk: 0171-7322679, Fax: 03683-467722 durch. Die Thüringer Bergwacht führt ihre Lehrgänge immer am letzten Samstag im Monat durch. Das sind im Jahr 2010: 30.01., 27.02., 27.03., 24.04., 29.05., 26.06., 31.07., 28.08., 25.09., 30.10. und 27.11.2010. Eine telefonische Anmeldung bei Herrn Ralf Weisheit, Tel. 03683-783522 / 78913 wird erbeten.

Was kostet der Spaß ? - Die Gebühren
  • Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kostet ca. 45,- €.
  • Gebühren für Sehtest: ca. 7,50 €
  • Gebühren für "Erste Hilfe": ca. 18,- €
Was muß man noch beachten ?
  • der Antrag muß mit Schreibmaschine ausgefüllt werden
  • der Antrag muß vom Antragsteller und wer noch keine 18 ist auch von beiden Eltern unterschrieben werden.
    Bei Alleinerziehenden muß dies gesondert vermerkt werden.
  • der Antrag sollte spätestens zum Beginn der Ausbildung beim Landratsamt abgegeben werden. Dieser Antrag muß persönlich abgeben werden.

    Adresse: Öffnungszeiten: (ab 1.9.2002)
    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fahrerlaubnisbehörde Montag 9:00 - 12:00 Uhr
    Sandgasse 2 Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr
    98574 Schmalkalden Mittwoch geschlossen
    Tel.: 03683 682-116 bzw. 682-117 Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
    Fax: 03683 682-106 Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
    Außerdem steht das Landratsamt mit all seinen Ämtern und Fachdiensten seit dem 1.9.2002 auch außerhalb der öffentlichen Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarungseit zur Verfügung (siehe Homepages des Landratsamtes, www.lk-sm.de).

Selbstverständlich helfen wir beim Ausfüllen des Antrages und bei eventuellen Problemen.

www.fahrschule-buehner.de