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Führerschein mit 17 in Thüringen
Es ist so weit:
Ab 1. März beteiligt sich auch Thüringen am Modellversuch zum "begleitenden Fahren" - "Führerschein mit 17" 
Thüringer Verordnung zum Modellversuch tritt am 1. März 2007 in Kraft - so der Titel der überraschenden Pressemitteilung des Thüringer Verkehrsministeriums.
"Auch in Thüringen können künftig 17-Jährige ihren Führerschein machen, dürfen aber bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren selbst Fahrpraxis haben bei höchstens drei Strafpunkten in der Flensburger Kartei."
Thüringen gehört damit zu den Schlusslichtern des Modellversuchs. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen ist das Autofahren mit 17 bereits erlaubt. Quelle: Thüringer Ministerum für Bau und Verkehr: http://www.thueringen.de/de/tmbv/presse/pm/25458/uindex.html.
Das Wichtigste in Kürze:
- Anträge können ab dem 1.3.2007 gestellt werden
- Fahrschulanmeldung und Fahrschulausbildung ab SOFORT möglich!
- Begleitperson: Mindestalter 30 Jahre, fünf Jahre PkW Führerschein, max. drei Punkte in Flensburg
Die Details:
Die Fahrerlaubnisverordnung ( FeV - http://de.wikipedia.org/wiki/FeV), enthält bundeseinheitliche Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (Modellversuch). Wenn ein Bundesland am Modellversuch teilnimmt, muss es diese einheitlichen Regeln der FeV anwenden, so hat es der Bundesrat im Herbst 2005 beschlossen. Und Thüringen hat nun, nach immerhin gut 1 1/2 Jahren beschlossen, auch an diesem Modellversuch teilzunehmen.
Wie kommt man an den Führerschein mit 17?
Mit 16 1/2 Jahren kann sich jeder Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Für Steinbach-Hallenberg und Umgebung ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, mit den Führerscheinstellen Meiningen / Dreißigacker und Schmalkalden, das zuständige Amt. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen (das ist bei allem Verträgen oder Anträgen bei unter 18 Jährigen so, auch beim "normalen" Führerscheinantrag). Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung). Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht irgend jemand als Begleitperson mitgenommen werden.
- Die Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Für den Beifahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze , für dem Fahranfänger seit neuestem die 0,0 Promile Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
- Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet! Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?
Gefahren werden darf mit einem ganz normalen Pkw der Klasse B. Auch sollte man den Versicherungsvertrag prüfen. Wenn der Versicherungsnehmer, z.B. die Eltern, im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (günstigere Versicherungsprämie), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.
Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man als 17-Jähriger mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L - und diese vollwertig, also ohne die Auflagen, die für den Pkw gelten.
Wo gilt der Führerschein mit 17?
In ganz Deutschland, auch in den Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland man ihn erworben hat. Die Prüfbescheinigung gilt nicht im Ausland, spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt.
Weitere Infos und Musterdokumente gibt es auf der Internetseite des Modellprojektes: www.begleitetes-fahren.de
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